- Details
- Kategorie: Uncategorised
- Zugriffe: 7432
Hochlastzeitfenster
Individuelle Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der
Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.
Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2022
Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres
Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen – Stand Sept. 2011 – folgende Hochlastzeitfenster:
Netzebene der Entnahmestelle |
Frühling Mrz. - Mai |
Sommer Jun. - Aug. |
Herbst Sep. - Nov. |
Winter Dez. - Feb. |
Mittelspannung | - | 14:15 - 15:00 | - | - |
Umspg. MS/NS | - | 12:00 - 12:30 | - | - |
Niederspannung | 12:45 - 13:00 | 12:45 - 13:00 | - | - |
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein.
Diese orientieren sich am Leitfaden der Bundesnetzagentur Stand Dezember 2012
Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2021
Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres
Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen – Stand Sept. 2011 – folgende Hochlastzeitfenster:
Netzebene der Entnahmestelle |
Frühling Mrz. - Mai |
Sommer Jun. - Aug. |
Herbst Sep. - Nov. |
Winter Dez. - Feb. |
Mittelspannung | - | 14:15 - 15:00 | - | - |
Umspg. MS/NS | - | 12:00 - 12:30 | - | - |
Niederspannung | 13:30 - 14:15 | 12:45 - 13:00 | - | - |
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein.
Diese orientieren sich am Leitfaden der Bundesnetzagentur Stand Dezember 2012
Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2020
Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres
Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen – Stand Sept. 2011 – folgende Hochlastzeitfenster:
Netzebene der Entnahmestelle |
Frühling Mrz. - Mai |
Sommer Jun. - Aug. |
Herbst Sep. - Nov. |
Winter Dez. - Feb. |
Mittelspannung | 12:30 - 12:45 | 11:30 - 12:00 | - | - |
Umspg. MS/NS | 12:30 - 12:45 | 11:45 - 12:00 | - | - |
Niederspannung |
10:15 - 11:15 |
- | - | - |
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein.
Diese orientieren sich am Leitfaden der Bundesnetzagentur Stand Dezember 2012
Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2019
Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres
Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen – Stand Sept. 2011 – folgende Hochlastzeitfenster:
Netzebene der Entnahmestelle |
Frühling Mrz. - Mai |
Sommer Jun. - Aug. |
Herbst Sep. - Nov. |
Winter Dez. - Feb. |
Mittelspannung | 12:45 - 13:15 | 12:45 - 13:15 | - | - |
Umspg. MS/NS | - | 12:45 - 13:15 | - | - |
Niederspannung | 13:30 - 14:00 | 10:45 - 11:45 | - | - |
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein.
Diese orientieren sich am Leitfaden der Bundesnetzagentur Stand Dezember 2012
- Details
- Kategorie: Uncategorised
- Zugriffe: 182519
Die angeforderte Seite existiert leider nicht oder nicht mehr.
Sollten Sie die URL extern über eine Suchmaschine aufgerufen haben, wurde der Inhalt vielleicht verschoben und noch nicht wieder neu indexiert. Schauen Sie in dem Fall bitte in der Navigation, ob Sie den gesuchten Inhalt an anderer Stelle der Webseite finden oder nutzen Sie die Suche.
Falls Sie jedoch die Seite über einen internen Link aufgerufen haben, liegt wahrscheinlich ein Fehler vor und wir würden uns über eine Benachrichtigung freuen.
- Details
- Kategorie: Uncategorised
- Zugriffe: 11582
Sie haben eine Frage zu unseren Stromtarifen, Angeboten oder zum Stromnetz? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!
Schreiben Sie uns eine Nachricht auf WhatsApp
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Rufen Sie uns unter 08082/1820 an
Hinweis: Der 24-Stunden-Bereitschaftsdienst ist nur telefonisch erreichbar. Im Störungs- oder Schadensfall oder bei dringenden Angelegenheiten rufen Sie uns einfach an - WhatsApp-Nachrichten und E-Mails sind nicht geeignet, um einen akuten Störungsfall zu melden, da wir über diese Medien nicht ständig erreichbar sind.