Erzeugungsanlagen

Einspeiser nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Für die Stromgewinnung können regenerative, also erneuerbare Energiequellen eingesetzt werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterstützt Sie mit genau festgelegten Vergütungssätzen, wenn Sie Strom aus folgenden Energieträgern gewinnen:

     - Wasserkraft
     - Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik-Anlagen)
     - Biomasse
     - Geothermie
     - Windenergie
     - Deponie-, Klär- und Grubengas

Die Vergütung ist abhängig von der Art des Primärenergieträgers, der Leistung der Anlage und dem Inbetriebnahmejahr.

Weitere wichtige Informationen zur Einspeisung nach dem EEG (externer Link)

 

Information zur Datenmeldepflicht

Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen einander die für den bundesweiten Ausgleich nach den §§ 56 bis 62 EEG jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den §§ 71 bis 74 EEG genannten Daten, unverzüglich zur Verfügung stellen. § 62 EEG ist entsprechend anzuwenden.

 

Anschluss einer Erzeugunganlage

 

Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zur errichten und an unser Verteilernetz anzuschließen? Hier finden Sie alle Informationen.

Anmeldung einer Erzeugungsanlage / Formulare 

 

Anmeldeverfahren Erzeugungsanlagen / Formulare

Ob eine Stromeinspeisung in unser Verteilnetz ohne vorherige Netzverstärkung im gewünschten Umfang möglich ist, sollte möglichst frühzeitig geprüft werden. Für eine Voranfrage (Netzverträglichkeitsprüfung) Westenthanner Energieversorgung GmbH, Mainbach 1, 84405 Dorfen, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zu senden. Nach erfolgter Überprüfung wird der Anlagenbetreiber über das Ergebnis informiert.

Soll eine geplante Einspeiseanlage an das Verteilnetz angeschlossen werden, ist diese frühzeitig, möglichst vor Baubeginn, über den ausführenden Elektroinstallateur im üblichen Anmeldeverfahren bei der Westenthanner Energieversorgung anzumelden. Dazu benötigen wir:

  • Anmeldung zum Netzanschluss
    (vollständig ausgefüllt mit Unterschrift des Anschlussnehmers oder Vorlage einer Vollmacht des Elektrofachbetriebes)
  • E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
    (vollständig ausgefüllt mit Unterschrift oder mit Vorlage einer Vollmacht)
  • E.3 Datenblatt AC-Speichersystem
  • Lageplan maßstabgerecht
    (Gebäude gekennzeichnet mit Modulbelegung, Kennzeichnung des Standortes der Zähleranlage)
  • Schaltbild
    (einpolige Darstellung Übersichtsschaltplan Aufbau der Messung, Auswahl aus den Messkonzepten für Erzeugungsanlagen)

Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage erfolgt entsprechend den Vorgaben der VDE-AR-N 4105, Abschnitt 4.3. Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung übergibt der Anlagenerrichter der Westenthanner Energieversorgung GmbH die fertig ausgefüllte und unterschriebene Inbetriebsetzungsanmeldung. Dazu wird ebenfalls das Formular Anmeldung zum Netzanschluss verwendet. Am einfachsten wird dafür eine Kopie der ausgefüllten Anmeldung zum Netzanschluss zurückgelegt, die zur Inbetriebsetzungsanmeldung nur noch entsprechend ergänzt werden muss. Mit diesem Formular kann gleichzeitig die Montage oder der Wechsel von Zählern angefordert werden.

Zusammen mit der Inbetriebsetzungs-Anmeldung muss eine Dokumentation (Report) mit den Wechselrichter-/ Entkupplungsschutzparametern (insbesondere der Blindleistungsregelstrategie und ggf. der Leistungsbegrenzung gemäß EEG) übermittelt werden. Dies gilt ebenso für AC-Speichersysteme. Diese Dokumentation muss Informationen zur Identifikation der betreffenden Geräte enthalten.

Registrierungspflicht

Erzeugungsanlagen und Batteriespeicher müssen spätestens innerhalb von einem Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de gemeldet werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bitte umgehend an die Westenthanner Energieversorgung weiterleiten.

Ohne Registrierungsbestätigung und ohne Nachweise über die korrekten Wechselrichter- und Entkupplungsschutzeinstellungen werden keine Einspeisevergütungen geleistet. Anlagen, die den störungsfreien und sicheren Netzbetrieb gefährden können, dürfen nicht an das Netz angeschlossen werden.

 

Downloads

 

Am Ende des Jahres muss Ihr Stromzähler abgelesen werden - hier können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand bequem online übermitteln.

Falls sie einen Gaszählerstand für die Erdgas Westenthanner GmbH&Co.KG abgeben wollen können sie selbstverständlich ebenfalls diese Formular nutzen.

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Zählerstand mitteilen

 

Anmeldeverfahren Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

Ihre vorhandene Kundenanlage soll um das benötigte Ladesystem für Ihr Elektrofahrzeug erweitert werden. 

Die Installation des Ladesystems muss gemäß § 13 NAV durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen vorgenommen werden.

Das Elektroinstallationsunternehmen, welches das Ladesystem bei Ihnen errichtet, muss beurteilen, ob Ihre bestehende Elektroinstallation (Kundenanlage) für den Betrieb eines Ladesystems geeignet ist und ob der bestehende Hausanschluss bezüglich der benötigten Leistung ausreichend ist.

Für die Planung und bei der Ausführung der Installation von Ladeinfrastruktur für Elektroautos sind die anerkannten Regeln der Technik, gültigen Normen insbesondere die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB der Westenthanner Energieversorgung GmbH) zu beachten.

Auf Grund der Beurteilung und Bewertung des gesamten umliegenden Stromnetzes und der Entwicklung der Ladeinfrastruktur, muss jede Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung ≥ 3,6 kVA unabhängig dem Aufstellungsort (öffentlicher oder nicht öffentlicher Standort) bei der Westenthanner Energieversorgung gemeldet werden. 

Für die Anmeldung füllen Sie bitte unser B.3 Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" aus und senden dies entweder per Mail oder per Post an uns.

Ladesysteme mit einer Summenleistung von mehr als 12 kVA bedürfen der vorherigen Beurteilung und Zustimmung der Westenthanner Energieversorgung gemäß NAV §19, sowie der VDE-AR-N 4100.

Bitte beachten Sie, dass einphasige Ladesysteme nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig sind. Ladesysteme von mehr als 4,6 kVA sind dreiphasig im Drehstromsystem anzuschließen. 

 

Downloads

 

Sie sind gerade nach Schwindegg gezogen? Hier können Sie sich neu anmelden. Wir senden Ihnen dann alle Informationen, die Sie zum Strombezug in unserem Netzgebiet benötigen. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen einfach anzurufen - wir beraten Sie persönlich! Sollten Sie innerhalb unseres Netzgebiets umgezogen sein, können Sie uns hier auch Ihre neue Adresse mitteilen.

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An- und Ummeldung

 

Tarife ab 01. 10. 2022 trotz stetiger Bemühungen, unsere Kosten so gering wie möglich zu halten, müssen wir aufgrund weiterer Kostensteigerungen an der Energiebörse unsere Preise zum 01.10.2022 erhöhen. Wie Sie der Presse entnehmen können, steigt der Strombörsenpreis durch den angespannten europäischen Strommarkt immens. Die daraus entstehenden erheblichen Mehrkosten in unserem Energieeinkauf führen dazu, dass wie den Strompreis leider anpassen müssen. ...
Aktuelles zur Strompreisbremse Am 16. Dezember 2022 wurde zur Abfederung der hohen Energiepreise die Strompreisbremse gesetzlich beschlossen.Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für 80 % Ihres Stromverbrauchs zahlen Sie unabhängig von Ihrem vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Grundlage zur Berechnung dieses Stromverbrauchs ist Ihre aktuelle Jahresverbrauchsprognose. Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben zur Strompreisbremse. Die genannten Grenzen gelten nur bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh. Bei einem höheren Jahresverbrauch gelten andere Werte. Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Abschlagsanpassung übernehmen wir und informieren Sie rechtzeitig darüber. hier der Link zum Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit aktuellen Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse: Infos zu den Energiepreisbremsen beim BMWK FAQ - Strompreisbremse Information zum Strompreis 2023 Die Kosten für den Einkauf von Energie an den Börsen sind drastisch gestiegen. Wir sind beim Einkauf von Energie mit Kosten in nie dagewesener Höhe konfrontiert. Seit Anfang 2021 haben sich unsere Preise für den Einkauf von Strom verzehnfacht. Wir kaufen den voraussichtlichen Strombedarf im Vorjahr am Terminmarkt der Strombörse. Der Einkauf für mehrere Jahre im Voraus ist möglich, war aber bisher entsprechend teurer. Versorger, die sich trotz dieses Nachteils für Jahre im Voraus mit Strom eingedeckt hatten, sind von den Preisanstiegen im Jahr 2022 weniger betroffen. Unsere bisherige Einkaufsstrategie hat es uns ermöglicht, bislang immer günstiger als entsprechende Elektrizitätsversorungsunternehmen zu sein - für 2021 hatten wir sogar eine Preissenkung für die Kunden! Die Ursachen für die extreme Preisentwicklung an den Strombörsen im Jahr 2022 sind vielfältig. Der Preisanstieg begann bereits im vergangenen Jahr. Das lag zum einen an einer steigenden Nachfrage nach Rohstoffen beziehungsweise Brennstoffen aufgrund der weltweiten konjunkturellen Erholung. Diese hohe Nachfrage ließ die Preise international steigen. Das führte dazu, dass die Großhandelspreise bereits vor Kriegsausbruch auf einem außergewöhnlich hohen Niveau lagen. Der Angriffskrieg Russlands verschärft die Lage nun zusätzlich, da er zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten führt. Insbesondere der hohe Gaspreis, aber auch deutlich gestiegene Weltmarktpreise für Steinkohle verteuern die Stromerzeugung in den Kraftwerken und führen zu den extremen Preisen. Hinzu kommt, dass sich auch der Preis der hierfür notwendigen CO2-Zertifikate im europäischen CO2-Handel in den vergangenen 24 Monaten mehr als verdoppelt hat. Zudem ist die Nachfrage aus dem Ausland gestiegen, so erzeugt zum Beispiel Frankreich derzeit nur mit 20 von 56 Kernkraftwerken Strom und ist auf Import auch aus Deutschland angewiesen. Tarife ab 01. 01. 2023 ...
Tarife ab 01. 01. 2024 heute haben wir gute Nachrichten für Sie: Die Preise an den Energiebörsen, an denen die wir Energie für Sie einkaufen, sind in den letzten Monaten wieder gefallen. Aufgrund dieser positiven Marktentwicklung können wir Ihren Strompreis senken. Näheres finden Sie in beiliegender Aufstellung. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen (08082/1820). ...
Tarife ab 01. 05. 2022 aufgrund der derzeitigen Lage auf dem Strommarkt sehen wir uns leider gezwungen die Preise für die Grundversorgungstarife sowie für die Angebotstarife anzuheben. ...
STROMPREISE ab 01. 01. 2022 Nachdem wir für das aktuelle Jahr den Strompreis als einer der wenigen Anbieter für Sie senken konnten, steigt für 2022 der Preis. Grund dafür sind die hohen Kosten an der Börse wegen hoher Rohstoffpreise und die CO2-Bepreisung. Die staatlichen Abgaben machen weiterhin einen Großteil des Strompreises aus. ...
"Unseriöse Call-Center schieben Verbrauchern Stromverträge unter" ist die Überschrift eines Marktcheck (SWR) Artikels, in dem vor unseriösen Anrufen von vermeintlichen Stromanbietern gewarnt wird. Aus gegebenen Anlass wollen wir erneut darauf hinweisen, bei Anrufen Vorsicht walten zu lassen. ...
Umverlegung von 1250m Freileitung in den Boden Die bereits Ende 2019 verlegten Mittelspannungserdkabel konnten in 2020 in Betrieb genommen werden. Hierzu wurden 2 neue Trafostationen für Gmain und Fanten errichtet. Die bisherigen Maststationen konnten anschließend abgebaut werden. Anlieferung der neuen Trafostation für Gmain ...
Zum ersten Mal seit mehreren Jahren können wir für 2021 die Strompreise senken. Da der Strom an der Börse günstiger geworden ist, freuen wir uns, Ihnen den Strom um 1 Cent je kWh günstiger anbieten zu können. Leider bleibt die Abgaben last mit fast 60% sehr hoch. ...
Die Corona-Krise stellt vor allem ältere Menschen und Vorerkrankte vor eine schwierige Situation, da sie zur Risikogruppe gehören und daher besonders gefährdet sind. Der Sportverein Schwindegg hat dazu die Aktion #svshilft gestartet - und wir unterstützen ihn dabei. ...
Im Rahmen des Breitbandausbaus im Stadtgebiet Dorfen werden von uns ebenfalls die noch bestehenden Freileitungen im Bereich Gmain - Fanten abgebaut und verkabelt ...

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