Einspeiser nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Für die Stromgewinnung können regenerative, also erneuerbare Energiequellen eingesetzt werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterstützt Sie mit genau festgelegten Vergütungssätzen, wenn Sie Strom aus folgenden Energieträgern gewinnen:
– Wasserkraft
– Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik-Anlagen)
– Biomasse
– Geothermie
– Windenergie
– Deponie-, Klär- und Grubengas
Die Vergütung ist abhängig von der Art des Primärenergieträgers, der Leistung der Anlage und dem Inbetriebnahmejahr.
Weitere wichtige Informationen zur Einspeisung nach dem EEG (externer Link)
Information zur Datenmeldepflicht
Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen einander die für den bundesweiten Ausgleich nach den §§ 56 bis 62 EEG jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den §§ 71 bis 74 EEG genannten Daten, unverzüglich zur Verfügung stellen. § 62 EEG ist entsprechend anzuwenden.
Anschluss einer Erzeugunganlage
Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zur errichten und an unser Verteilernetz anzuschließen? Hier finden Sie alle Informationen.