Autor: Lorenz Westenthanner

  • Neue Regelung bei der An-, Ab- und Ummeldungen eines Stromvertrages

    seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für den Wechsel des Stromanbieters bei einem Umzug. Bislang war es möglich, den Versorger auch nachträglich – bis zu sechs Wochen nach dem Auszug – über den Umzug zu informieren. Ab Juni 2025 ist das nicht mehr erlaubt. Der Stromanbieter muss vor dem Umzug informiert werden.…

  • Digitales Netzanschlussportal ab sofort verfügbar

    Unser Anschlussportal bietet Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit Ihren Netzanschluss, Ihre Erzeugungsanlagen oder Ihre sonstigen Verbraucher (z.B. Wärmepumpen oder E-Mobilität) digital bei uns anzumelden. Darüber hinaus können Sie, bei bereits bestehenden Anschlussanfragen, über die Statusabfrage Ihren aktuellen Bearbeitungsstand einsehen. Bitte wählen Sie das zu Ihrem Anliegen passende Portal aus: