Anmeldung Erzeugungsanlagen

Anmeldeverfahren Erzeugungsanlagen / Formulare

Ob eine Stromeinspeisung in unser Verteilnetz ohne vorherige Netzverstärkung im gewünschten Umfang möglich ist, sollte möglichst frühzeitig geprüft werden. Für eine Voranfrage (Netzverträglichkeitsprüfung) Westenthanner Energieversorgung GmbH, Mainbach 1, 84405 Dorfen, E-Mail: info@ew-westenthanner.de, zu senden. Nach erfolgter Überprüfung wird der Anlagenbetreiber über das Ergebnis informiert.

Soll eine geplante Einspeiseanlage an das Verteilnetz angeschlossen werden, ist diese frühzeitig, möglichst vor Baubeginn, über den ausführenden Elektroinstallateur im üblichen Anmeldeverfahren bei der Westenthanner Energieversorgung anzumelden. Dazu benötigen wir:

  • Anmeldung zum Netzanschluss
    (vollständig ausgefüllt mit Unterschrift des Anschlussnehmers oder Vorlage einer Vollmacht des Elektrofachbetriebes)
  • E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
    (vollständig ausgefüllt mit Unterschrift oder mit Vorlage einer Vollmacht)
  • E.3 Datenblatt AC-Speichersystem
  • Lageplan maßstabgerecht
    (Gebäude gekennzeichnet mit Modulbelegung, Kennzeichnung des Standortes der Zähleranlage)
  • Schaltbild
    (einpolige Darstellung Übersichtsschaltplan Aufbau der Messung, Auswahl aus den Messkonzepten für Erzeugungsanlagen)

Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage erfolgt entsprechend den Vorgaben der VDE-AR-N 4105, Abschnitt 4.3. Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung übergibt der Anlagenerrichter der Westenthanner Energieversorgung GmbH die fertig ausgefüllte und unterschriebene Inbetriebsetzungsanmeldung. Dazu wird ebenfalls das Formular Anmeldung zum Netzanschluss verwendet. Am einfachsten wird dafür eine Kopie der ausgefüllten Anmeldung zum Netzanschluss zurückgelegt, die zur Inbetriebsetzungsanmeldung nur noch entsprechend ergänzt werden muss. Mit diesem Formular kann gleichzeitig die Montage oder der Wechsel von Zählern angefordert werden.

Zusammen mit der Inbetriebsetzungs-Anmeldung muss eine Dokumentation (Report) mit den Wechselrichter-/ Entkupplungsschutzparametern (insbesondere der Blindleistungsregelstrategie und ggf. der Leistungsbegrenzung gemäß EEG) übermittelt werden. Dies gilt ebenso für AC-Speichersysteme. Diese Dokumentation muss Informationen zur Identifikation der betreffenden Geräte enthalten.

Registrierungspflicht

Erzeugungsanlagen und Batteriespeicher müssen spätestens innerhalb von einem Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de gemeldet werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bitte umgehend an die Westenthanner Energieversorgung weiterleiten.

Ohne Registrierungsbestätigung und ohne Nachweise über die korrekten Wechselrichter- und Entkupplungsschutzeinstellungen werden keine Einspeisevergütungen geleistet. Anlagen, die den störungsfreien und sicheren Netzbetrieb gefährden können, dürfen nicht an das Netz angeschlossen werden.

 

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