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Neue Regelung bei der An-, Ab- und Ummeldungen eines Stromvertrages
seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für den Wechsel des Stromanbieters bei einem Umzug. Bislang war es möglich, den Versorger auch nachträglich – bis zu sechs Wochen nach dem Auszug – über den Umzug zu informieren. Ab Juni 2025 ist das nicht mehr erlaubt. Der Stromanbieter muss vor dem Umzug informiert werden.
