Anmeldeverfahren Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

Ihre vorhandene Kundenanlage soll um das benötigte Ladesystem für Ihr Elektrofahrzeug erweitert werden. 

Die Installation des Ladesystems muss gemäß § 13 NAV durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen vorgenommen werden.

Das Elektroinstallationsunternehmen, welches das Ladesystem bei Ihnen errichtet, muss beurteilen, ob Ihre bestehende Elektroinstallation (Kundenanlage) für den Betrieb eines Ladesystems geeignet ist und ob der bestehende Hausanschluss bezüglich der benötigten Leistung ausreichend ist.

Für die Planung und bei der Ausführung der Installation von Ladeinfrastruktur für Elektroautos sind die anerkannten Regeln der Technik, gültigen Normen insbesondere die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB der Westenthanner Energieversorgung GmbH) zu beachten.

Auf Grund der Beurteilung und Bewertung des gesamten umliegenden Stromnetzes und der Entwicklung der Ladeinfrastruktur, muss jede Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung ≥ 3,6 kVA unabhängig dem Aufstellungsort (öffentlicher oder nicht öffentlicher Standort) bei der Westenthanner Energieversorgung gemeldet werden. 

Für die Anmeldung füllen Sie bitte unser B.3 Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ aus und senden dies entweder per Mail oder per Post an uns.

Ladesysteme mit einer Summenleistung von mehr als 12 kVA bedürfen der vorherigen Beurteilung und Zustimmung der Westenthanner Energieversorgung gemäß NAV §19, sowie der VDE-AR-N 4100.

Bitte beachten Sie, dass einphasige Ladesysteme nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig sind. Ladesysteme von mehr als 4,6 kVA sind dreiphasig im Drehstromsystem anzuschließen. 

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