Erzeugungsanlagen

Einspeiser nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Für die Stromgewinnung können regenerative, also erneuerbare Energiequellen eingesetzt werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterstützt Sie mit genau festgelegten Vergütungssätzen, wenn Sie Strom aus folgenden Energieträgern gewinnen:

     - Wasserkraft
     - Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik-Anlagen)
     - Biomasse
     - Geothermie
     - Windenergie
     - Deponie-, Klär- und Grubengas

Die Vergütung ist abhängig von der Art des Primärenergieträgers, der Leistung der Anlage und dem Inbetriebnahmejahr.

Weitere wichtige Informationen zur Einspeisung nach dem EEG (externer Link)

 

Information zur Datenmeldepflicht

Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen einander die für den bundesweiten Ausgleich nach den §§ 56 bis 62 EEG jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den §§ 71 bis 74 EEG genannten Daten, unverzüglich zur Verfügung stellen. § 62 EEG ist entsprechend anzuwenden.

 

Anschluss einer Erzeugunganlage

 

Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zur errichten und an unser Verteilernetz anzuschließen? Hier finden Sie alle Informationen.

Anmeldung einer Erzeugungsanlage / Formulare 

 

Anmeldeverfahren Erzeugungsanlagen / Formulare

Ob eine Stromeinspeisung in unser Verteilnetz ohne vorherige Netzverstärkung im gewünschten Umfang möglich ist, sollte möglichst frühzeitig geprüft werden. Für eine Voranfrage (Netzverträglichkeitsprüfung) Westenthanner Energieversorgung GmbH, Mainbach 1, 84405 Dorfen, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zu senden. Nach erfolgter Überprüfung wird der Anlagenbetreiber über das Ergebnis informiert.

Soll eine geplante Einspeiseanlage an das Verteilnetz angeschlossen werden, ist diese frühzeitig, möglichst vor Baubeginn, über den ausführenden Elektroinstallateur im üblichen Anmeldeverfahren bei der Westenthanner Energieversorgung anzumelden. Dazu benötigen wir:

  • Anmeldung zum Netzanschluss
    (vollständig ausgefüllt mit Unterschrift des Anschlussnehmers oder Vorlage einer Vollmacht des Elektrofachbetriebes)
  • E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
    (vollständig ausgefüllt mit Unterschrift oder mit Vorlage einer Vollmacht)
  • E.3 Datenblatt AC-Speichersystem
  • Lageplan maßstabgerecht
    (Gebäude gekennzeichnet mit Modulbelegung, Kennzeichnung des Standortes der Zähleranlage)
  • Schaltbild
    (einpolige Darstellung Übersichtsschaltplan Aufbau der Messung, Auswahl aus den Messkonzepten für Erzeugungsanlagen)

Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage erfolgt entsprechend den Vorgaben der VDE-AR-N 4105, Abschnitt 4.3. Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung übergibt der Anlagenerrichter der Westenthanner Energieversorgung GmbH die fertig ausgefüllte und unterschriebene Inbetriebsetzungsanmeldung. Dazu wird ebenfalls das Formular Anmeldung zum Netzanschluss verwendet. Am einfachsten wird dafür eine Kopie der ausgefüllten Anmeldung zum Netzanschluss zurückgelegt, die zur Inbetriebsetzungsanmeldung nur noch entsprechend ergänzt werden muss. Mit diesem Formular kann gleichzeitig die Montage oder der Wechsel von Zählern angefordert werden.

Zusammen mit der Inbetriebsetzungs-Anmeldung muss eine Dokumentation (Report) mit den Wechselrichter-/ Entkupplungsschutzparametern (insbesondere der Blindleistungsregelstrategie und ggf. der Leistungsbegrenzung gemäß EEG) übermittelt werden. Dies gilt ebenso für AC-Speichersysteme. Diese Dokumentation muss Informationen zur Identifikation der betreffenden Geräte enthalten.

Registrierungspflicht

Erzeugungsanlagen und Batteriespeicher müssen spätestens innerhalb von einem Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de gemeldet werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bitte umgehend an die Westenthanner Energieversorgung weiterleiten.

Ohne Registrierungsbestätigung und ohne Nachweise über die korrekten Wechselrichter- und Entkupplungsschutzeinstellungen werden keine Einspeisevergütungen geleistet. Anlagen, die den störungsfreien und sicheren Netzbetrieb gefährden können, dürfen nicht an das Netz angeschlossen werden.

 

Downloads

 

Am Ende des Jahres muss Ihr Stromzähler abgelesen werden - hier können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand bequem online übermitteln.

Falls sie einen Gaszählerstand für die Erdgas Westenthanner GmbH&Co.KG abgeben wollen können sie selbstverständlich ebenfalls diese Formular nutzen.

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Zählerstand mitteilen

 

Anmeldeverfahren Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

Ihre vorhandene Kundenanlage soll um das benötigte Ladesystem für Ihr Elektrofahrzeug erweitert werden. 

Die Installation des Ladesystems muss gemäß § 13 NAV durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen vorgenommen werden.

Das Elektroinstallationsunternehmen, welches das Ladesystem bei Ihnen errichtet, muss beurteilen, ob Ihre bestehende Elektroinstallation (Kundenanlage) für den Betrieb eines Ladesystems geeignet ist und ob der bestehende Hausanschluss bezüglich der benötigten Leistung ausreichend ist.

Für die Planung und bei der Ausführung der Installation von Ladeinfrastruktur für Elektroautos sind die anerkannten Regeln der Technik, gültigen Normen insbesondere die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB der Westenthanner Energieversorgung GmbH) zu beachten.

Auf Grund der Beurteilung und Bewertung des gesamten umliegenden Stromnetzes und der Entwicklung der Ladeinfrastruktur, muss jede Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung ≥ 3,6 kVA unabhängig dem Aufstellungsort (öffentlicher oder nicht öffentlicher Standort) bei der Westenthanner Energieversorgung gemeldet werden. 

Für die Anmeldung füllen Sie bitte unser B.3 Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" aus und senden dies entweder per Mail oder per Post an uns.

Ladesysteme mit einer Summenleistung von mehr als 12 kVA bedürfen der vorherigen Beurteilung und Zustimmung der Westenthanner Energieversorgung gemäß NAV §19, sowie der VDE-AR-N 4100.

Bitte beachten Sie, dass einphasige Ladesysteme nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig sind. Ladesysteme von mehr als 4,6 kVA sind dreiphasig im Drehstromsystem anzuschließen. 

 

Downloads

 

Sie sind gerade nach Schwindegg gezogen? Hier können Sie sich neu anmelden. Wir senden Ihnen dann alle Informationen, die Sie zum Strombezug in unserem Netzgebiet benötigen. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen einfach anzurufen - wir beraten Sie persönlich! Sollten Sie innerhalb unseres Netzgebiets umgezogen sein, können Sie uns hier auch Ihre neue Adresse mitteilen.

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An- und Ummeldung

 

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