Drucken
Kategorie: Verträge
Zugriffe: 9149

So errechnet sich der Strompreis

Kosten für Netznutzung:

Hierunter fallen sämtliche Kosten für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Diese Entgelte werden in vollem Umfang an den Netzbetreiber weitergeleitet.

Kosten für Messung und Abrechnung:

Darin sind alle Kosten für die Rechnungsstellung und die Zählermiete enthalten.

Konzessionsabgabe an die Kommune:

Die Kommunen verlangen von den Netzbetreibern ein Entgelt für die Nutzung von öffentlichen Wegen, um Stromleitungen zu verlegen und zu betreiben. Dieses Entgelt wird in vollem Umfang an die Kommune weitergeleitet.

Kosten aus Erneuerbare-Energien-Gesetz:

Hierunter fallen alle Kosten, die den Energieversorgern aus der Förderung von z. B. Wind- und Solarenergie entstehen, zu der sie seit 2000 verpflichtet sind.

Mehrkosten aus Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz:

Hierunter fallen alle Kosten, die den Energieversorgern aus der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen entstehen. Diese Förderung ist den Energieversorgern ebenfalls seit 2000 vorgeschrieben.

"Sonderkundenumlage" nach § 19 Abs. 2 StromNEV:

Nach dem neuen § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV werden bestimmte Industrieunternehmen auf Antrag von den Netzentgelten vollständig befreit, wenn der Stromverbrauch pro Jahr an einer Abnahmestelle mehr als 10 Millionen Kilowattstunden beträgt und eine Vollbenutzungsstundenzahl von 7.000 Stunden erreicht wird.

Umlage nach § 17f Abs. 5 EnWG-Novelle "Offshore-Haftungsumlage":

Gemäß dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften wird in § 17 f Abs. 5 EnWG festgelegt, dass die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend gemacht werden.

Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV:

Als abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) gelten eine oder mehrere Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie (Verbrauchseinrichtungen).

Stromsteuer:

Sie enthält die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Diese sollen die Energie maßvoll verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln.

 

Wichtige Begriffe

Verrechnungspreis:

Der Verrechnungspreis enthält die Kosten für Rechnungsstellung, Zählermiete sowie Gewährleistung einer einwandfreien Messung. Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum.

Fester Leistungspreis Haushalt:

Der feste Leistungspreis deckt die Kosten der ständigen Lieferbereitschaft (rund um die Uhr). Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum.

Verbrauchspreis:

Preis je verbrauchter Kilowattstunde (kWh). In den Verbrauchspreis sind sämtliche Kosten für die Netznutzung, Steuern und Abgaben eingerechnet.

Abschlag:

Die Höhe der monatlich zu zahlenden Teilbeträge wird anhand der aktuell gültigen Preise auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs errechnet.