Ihr Energieversorger
in Schwindegg

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So errechnet sich der Strompreis

Kosten für Netznutzung:

Hierunter fallen sämtliche Kosten für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Diese Entgelte werden in vollem Umfang an den Netzbetreiber weitergeleitet.

Kosten für Messung und Abrechnung:

Darin sind alle Kosten für die Rechnungsstellung und die Zählermiete enthalten.

Konzessionsabgabe an die Kommune:

Die Kommunen verlangen von den Netzbetreibern ein Entgelt für die Nutzung von öffentlichen Wegen, um Stromleitungen zu verlegen und zu betreiben. Dieses Entgelt wird in vollem Umfang an die Kommune weitergeleitet.

Kosten aus Erneuerbare-Energien-Gesetz:

Hierunter fallen alle Kosten, die den Energieversorgern aus der Förderung von z. B. Wind- und Solarenergie entstehen, zu der sie seit 2000 verpflichtet sind.

Mehrkosten aus Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz:

Hierunter fallen alle Kosten, die den Energieversorgern aus der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen entstehen. Diese Förderung ist den Energieversorgern ebenfalls seit 2000 vorgeschrieben.

"Sonderkundenumlage" nach § 19 Abs. 2 StromNEV:

Nach dem neuen § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV werden bestimmte Industrieunternehmen auf Antrag von den Netzentgelten vollständig befreit, wenn der Stromverbrauch pro Jahr an einer Abnahmestelle mehr als 10 Millionen Kilowattstunden beträgt und eine Vollbenutzungsstundenzahl von 7.000 Stunden erreicht wird.

Umlage nach § 17f Abs. 5 EnWG-Novelle "Offshore-Haftungsumlage":

Gemäß dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften wird in § 17 f Abs. 5 EnWG festgelegt, dass die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend gemacht werden.

Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV:

Als abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) gelten eine oder mehrere Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie (Verbrauchseinrichtungen).

Stromsteuer:

Sie enthält die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Diese sollen die Energie maßvoll verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln.

 

Wichtige Begriffe

Verrechnungspreis:

Der Verrechnungspreis enthält die Kosten für Rechnungsstellung, Zählermiete sowie Gewährleistung einer einwandfreien Messung. Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum.

Fester Leistungspreis Haushalt:

Der feste Leistungspreis deckt die Kosten der ständigen Lieferbereitschaft (rund um die Uhr). Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum.

Verbrauchspreis:

Preis je verbrauchter Kilowattstunde (kWh). In den Verbrauchspreis sind sämtliche Kosten für die Netznutzung, Steuern und Abgaben eingerechnet.

Abschlag:

Die Höhe der monatlich zu zahlenden Teilbeträge wird anhand der aktuell gültigen Preise auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs errechnet.

Unser Angebot für Sie

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Schwindegg

Seit über 100 Jahren: Ihr Strom aus der Region

Wir sind Ihr Energieversorger und Netzbetreiber direkt vor Ort

 Seit über 100 Jahren beliefern wir Sie und andere Kunden im Gemeindegebiet Schwindegg mit Strom. Wir führen das Familienunternehmen bereits in 4. Generation und wollen auch in Zukunft Ihr Ansprechpartner vor Ort sein, wenn es um günstige, kundenfreundliche Energieversorgung geht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - wir sind jederzeit für Sie da!

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Neuigkeiten und Aktuelles

Tarife ab 01. 10. 2022 trotz stetiger Bemühungen, unsere Kosten so gering wie möglich zu halten, müssen wir aufgrund weiterer Kostensteigerungen an der Energiebörse unsere Preise zum 01.10.2022 erhöhen. Wie Sie der Presse entnehmen können, steigt der Strombörsenpreis durch den angespannten europäischen Strommarkt immens. Die daraus entstehenden erheblichen Mehrkosten in unserem Energieeinkauf führen dazu, dass wie den Strompreis leider anpassen müssen. ...
Aktuelles zur Strompreisbremse Am 16. Dezember 2022 wurde zur Abfederung der hohen Energiepreise die Strompreisbremse gesetzlich beschlossen.Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für 80 % Ihres Stromverbrauchs zahlen Sie unabhängig von Ihrem vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Grundlage zur Berechnung dieses Stromverbrauchs ist Ihre aktuelle Jahresverbrauchsprognose. Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben zur Strompreisbremse. Die genannten Grenzen gelten nur bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh. Bei einem höheren Jahresverbrauch gelten andere Werte. Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Abschlagsanpassung übernehmen wir und informieren Sie rechtzeitig darüber. hier der Link zum Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit aktuellen Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse: Infos zu den Energiepreisbremsen beim BMWK FAQ - Strompreisbremse Information zum Strompreis 2023 Die Kosten für den Einkauf von Energie an den Börsen sind drastisch gestiegen. Wir sind beim Einkauf von Energie mit Kosten in nie dagewesener Höhe konfrontiert. Seit Anfang 2021 haben sich unsere Preise für den Einkauf von Strom verzehnfacht. Wir kaufen den voraussichtlichen Strombedarf im Vorjahr am Terminmarkt der Strombörse. Der Einkauf für mehrere Jahre im Voraus ist möglich, war aber bisher entsprechend teurer. Versorger, die sich trotz dieses Nachteils für Jahre im Voraus mit Strom eingedeckt hatten, sind von den Preisanstiegen im Jahr 2022 weniger betroffen. Unsere bisherige Einkaufsstrategie hat es uns ermöglicht, bislang immer günstiger als entsprechende Elektrizitätsversorungsunternehmen zu sein - für 2021 hatten wir sogar eine Preissenkung für die Kunden! Die Ursachen für die extreme Preisentwicklung an den Strombörsen im Jahr 2022 sind vielfältig. Der Preisanstieg begann bereits im vergangenen Jahr. Das lag zum einen an einer steigenden Nachfrage nach Rohstoffen beziehungsweise Brennstoffen aufgrund der weltweiten konjunkturellen Erholung. Diese hohe Nachfrage ließ die Preise international steigen. Das führte dazu, dass die Großhandelspreise bereits vor Kriegsausbruch auf einem außergewöhnlich hohen Niveau lagen. Der Angriffskrieg Russlands verschärft die Lage nun zusätzlich, da er zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten führt. Insbesondere der hohe Gaspreis, aber auch deutlich gestiegene Weltmarktpreise für Steinkohle verteuern die Stromerzeugung in den Kraftwerken und führen zu den extremen Preisen. Hinzu kommt, dass sich auch der Preis der hierfür notwendigen CO2-Zertifikate im europäischen CO2-Handel in den vergangenen 24 Monaten mehr als verdoppelt hat. Zudem ist die Nachfrage aus dem Ausland gestiegen, so erzeugt zum Beispiel Frankreich derzeit nur mit 20 von 56 Kernkraftwerken Strom und ist auf Import auch aus Deutschland angewiesen. Tarife ab 01. 01. 2023 ...
Tarife ab 01. 01. 2024 heute haben wir gute Nachrichten für Sie: Die Preise an den Energiebörsen, an denen die wir Energie für Sie einkaufen, sind in den letzten Monaten wieder gefallen. Aufgrund dieser positiven Marktentwicklung können wir Ihren Strompreis senken. Näheres finden Sie in beiliegender Aufstellung. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen (08082/1820). ...

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